Schutz der Erfindung

Eine Idee, oder Erfindung muss geschützt werden können, das heißt sie muss patentierbar sein. Die Erfindung muss in einem Produkt, einem Verfahren, oder einer Vorrichtung verwirklichbar, wirtschaftlich verwertbar und neu sein, sowie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.

Nicht patentierbar sind unter anderem Erfindungen, deren Veröffentlichung, oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung, oder die guten Sitten verstößt. 

Entdeckungen, sowie wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, oder Computerprogramme als solche sind ebenso wenig patentierbar, wie Pflanzensorten, oder Tierrassen, sowie biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen, oder Tieren. Ein derzeit populäres Grenzfeld bilden die patentierbaren Resultate genetischer Manipulationen. Verfahren zur Behandlung des menschlichen, oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren sind ebenfalls nicht patentierbar.

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